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Seminar APO 2006

des Pferdesportverbandes Rheinland e.V.

 

 

Am 21.01.2006 fand in der Landesreitschule Rheinland ein Seminar zur Ausbildungsprüfungsordnung (APO) 2006 statt – Schwerpunkt waren die Neuerungen bzw. Änderungen im Bereich der Motivations- und Leistungsreit- und Longierabzeichen.

Nachdem die zahlreichen Teilnehmer im großen Seminarraum durch Herrn Schulze-Niehues begrüßt worden waren, wurden den anwesenden Personen zunächst die Neuerungen bei den Motivationsabzeichen theoretisch vorgestellt. 

In diesem Bericht sollen lediglich grundlegende Neuerungen/Änderungen bzw. für den Verein wichtige Neuerungen/Änderungen vorgestellt werden. Weitere Einzelheiten sind der APO bzw. deren Durchführungsbestimmungen zu entnehmen. 

Als erster Baustein der Motivationsabzeichen wurde das Steckenpferd, das sich altersmäßig an Grundschüler wendet, neu eingeführt. Dieses Abzeichen ist aus einer Idee im schulischen Bereich entstanden – z.B. kann es als Abschluss eines Schulprojektes bzw. einer Schul-AG eingesetzt werden. Teilnehmende Kinder können je nach Können das Steckenpferd am Führzügel, an der Longe oder selbstständig reitend erlangen – ob mit Sattel oder ohne oder einfach nur mit Gurt bleibt freigestellt. 

Bei der Abnahme des Steckenpferdes soll die Motivation der kleinen Reiter erhalten und möglichst gefördert werden – aus diesem Grund sollten nach Möglichkeit alle Teilnehmer, die sich der Prüfung stellen, diese auch bestehen. 

Die Abnahme der Prüfung kann mindestens durch einen Trainer C erfolgen. 

Für die Reitnadel, ein Motivationsabzeichen, das sich an erwachsene Reiter (z.B. Teilnehmer einer Gruppe >Reiten als Gesundheitssport<) wendet, ist nunmehr der Basispass Pferdekunde Voraussetzung. Auch hier gilt der Grundsatz, die Motivation der Reiter zu erhalten und nach Möglichkeit zu fördern. 

In der Teilprüfung Reiten eines Geschicklichkeitsparcours wird ein Parcours (beispielsweise aus Labyrinth, Slalom) einschließlich überwinden 3 – 5 kleinerer Hindernisse (Cavaletti o.ä.) mit verkürzten Bügeln verlangt. 

Auch bei der Abnahme der Reitnadel sollen möglichst alle Teilnehmer, die sich der Prüfung stellen, diese auch bestehen. 

Die Abnahme der Prüfung kann mindestens durch einen Trainer C erfolgen. 

Aufgabe des Basispass Pferdekunde ist weiterhin, dem Bewerber grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd zu vermitteln. Dabei sind insbesondere die Schwerpunktgebiete Pferdehaltung und Umgang mit dem Pferd sowie Sicherheitsaspekte zu vermitteln. 

Neu: Bei 10 oder weniger Prüfungsteilnehmern kann die Prüfung von nur einem Richter abgenommen werden; bei 11 oder mehreren Teilnehmern sind 2 Richter einzusetzen. 

Beim Deutschen Reitpass ist die für eine gefahrlose Teilnahme am Straßenverkehr und zum Reiten im Gelände erforderliche Sicherheit des Reiters zu beurteilen. Dabei gilt die Beurteilung grundsätzlich der Leistung des Reiters, nicht des Pferdes. 

Der Deutsche Reitpass ist Voraussetzung für die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang zum Trainer C Basissport. 

Die Theoriefragen zum Reiterpass werden derzeit neu überarbeitet. 

Leistungsreitabzeichen 

Auch im Bereich der Leistungsreitabzeichen sind einige Neuerungen/Änderungen zu verzeichnen. 

Beim kleinen Reitabzeichen (DRA IV) erfolgt die Bewertung der Teilprüfung Dressur in Anlehnung an eine Dressurprüfung der Klasse E – Variationen der Aufgabe durch den Ausbilder sind möglich (daher: in Anlehnung!) – Verstärkungen sollen in dieser Klasse jedoch nicht verlangt werden. Hilfszügel sind erlaubt und sogar erwünscht. 

Es ist darauf zu achten, dass das Viereck mit Bahnpunkten ausgestattet ist. 

Turnierkleidung ist erwünscht, jedoch nicht verpflichtend (helle Hose und dunkles Oberteil wird als ausreichend angesehen). 

Bei der Beurteilung der Leistung steht die reiterliche Leistung im Vordergrund (losgelassen und ausbalanciert sitzender Reiter mit beginnender Einwirkung). Wahlweise Einzel- oder Abteilungsreiten. Das Reiten ohne Bügel sollte gezeigt werden. 

In die Beurteilung der Teilprüfung Springen (Stilspringen der Klasse E) wurde die Abprüfung des leichten Sitzes integriert. Die Anforderungen zum Reiten im leichten Sitz können in den Ablauf des Parcoursreitens integriert werden (z.B. auf dem Abreiteplatz vor dem eigentlichen Springen). Der Ausbilder muss hier die Möglichkeit besitzen, Anweisungen, Informationen und Aufgabenstellungen anzugeben. Bei der Beurteilung des leichten Sitzes sollen Qualität des leichten Sitzens, die Einwirkung im leichten Sitz und das Lösen von Gangartwechsel, Reiten von Paraden sowie gängige Bahnfiguren einfließen. Somit wird der leichte Sitz zukünftig in eigener Sequenz geprüft und fließt mit einer kleinen Vornote in die Bewertung der Teilprüfung Springen ein. 

Mit der Einführung des Abprüfens des leichten Sitzes in eigener Sequenz soll die Vielseitigkeit der Grundausbildung hervortreten. 

Im Springparcours selbst werden Sitz und Einwirkung des Reiters, die harmonische Bewältigung der Aufgabe und der Gesamteindruck beurteilt. Hindernisfehler, Ungehorsam oder Sturz werden nicht bewertet, fließen jedoch in die Notengebung ein, wenn der Reiter diese verursacht hat. 

Da Ponys bei gleicher Parcoursabmessung im Regelfall Distanzprobleme haben, ist dies in der Note zu berücksichtigen. 

Galoppwechsel über Trab sind zulässig und sogar erwünscht. Dagegen ist flüssiges Traben auf Strecken, auf denen galoppiert werden könnte, nicht als positiv zu bewerten. 

Neu: Um die Vielseitigkeit in der Grundausbildung hervorzubringen, kann die Teilprüfung Springen durch die Teilprüfung Geländereiten (Reiten eines Geländereiter-Wettbewerbs in Anlehnung der Klasse E) ersetzt werden. Gefordert wird das Überwinden einer Geländestrecke mit ca. 7 geländetypischen Hindernissen (ca. 50 – 70 cm hoch) nach Weisung der Richter in angemessenem Tempo. Das Tragen einer Sicherheitsweste gemäß LPO ist hier Vorschrift. 

Die theoretische Prüfung beim kleinen Reitabzeichen sollte nach Möglichkeit nicht zum Nicht-Bestehen führen. Dies ist bei der Fragestellung zu berücksichtigen. Neu im Bereich der Theorie: Grundkenntnisse im Bereich der körperlichen Fitness des Pferdesportlers (Was ist Kondition? Was bedeutet Training? usw.) 

Beim Reiterabzeichen in Bronze (DRA III) muss eine Dressuraufgabe der Klasse A aus einem gültigen Aufgabenheft geritten werden – Änderungen der Aufgabe sind nicht zulässig! 

Die Beurteilung von Sitz, Hilfengebung, Einwirkung, Einfühlungsvermögen sowie Einfluss des Reiters auf die Durchlässigkeit des Pferdes stehen bei der Notenvergabe, die sich der auf einem Turnier ähnelt, im Vordergrund. Gewisse Zugeständnisse betreffend des Pferdes sind jedoch denkbar. 

Die Dressuraufgabe kann einzeln oder zu zweit geritten werden. Pferdewechsel und das Reiten ohne Bügel sind nicht zulässig. Turnierkleidung ist erwünscht. 

Genau wie beim DRA IV wurde in die Teilprüfung Springen (Stilspringen der Klasse A gemäß LPO; es empfehlen sich die Standardparcours ab Nr.3) die Abprüfung des leichten Sitzes in eigener Sequenz (siehe oben) integriert. 

Die Beurteilung der Teilprüfung Springen erfolgt analog zu den Kriterien der Beurteilung des Springreiterwettbewerbs. Dabei sind die in der APO festgelegten Anforderungen zu beachten. Hinsichtlich der Distanzen gelten die beim DRA IV aufgeführten Kriterien. 

Die Teilprüfung Springen kann durch die Teilprüfung Geländereiten ersetzt werden, welche auch zusätzlich abgelegt werden kann. Anforderungen und Beurteilung erfolgen in Anlehnung an einen Stilgeländeritt der Klasse E/A gemäß §§ 671, 673 LPO, wobei die Anforderungen deutlich über denen des DRA IV liegen. Das Tragen einer Sicherheitsweste ist verpflichtend. Hinsichtlich der Theorie kommen auch beim DRA III Grundkenntnisse im Bereich der körperlichen Fitness des Pferdesportlers dazu. 

Beim Reitabzeichen in Silber (DRA II) muss eine Dressuraufgabe der Klasse L aus dem Aufgabenheft geritten werden, jedoch in Änderung zum Aufgabenheft auf Kandare. Es geht hier in erster Linie um Sitz, Hilfengebung, Einwirkung, Einfühlungsvermögen, Einfluss des Reiters auf die Durchlässigkeit des Pferdes und die korrekte Ausführung der Lektionen der Klasse L. 

Der Springparcours muss den Anforderungen einer Stilspringprüfung mit Standardanforderungen der Klasse L gemäß LPO entsprechen. 

Hinsichtlich der Theorie, die sich an der jeweiligen Klasse orientiert, kommen auch hier Grundkenntnisse im Bereich der körperlichen Fitness des Pferdesportlers dazu. 

Der Bewerber muss in allen Teilprüfungen mindestens die Note 6,5 erreichen. 

Das DRA Klasse I umfasst eine Dressurprüfung der Klasse M aus dem Aufgabenheft (Zäumung Kandare), eine Stilspringprüfung der Klasse M mit Standardanforderungen gemäß LPO sowie einen theoretischen Teil entsprechend den Anforderungen der Klasse M auf dem Gebiet der Reitlehre. 

Der Bewerber muss in den Teilprüfungen Dressur und Springen eine Durchschnittsnote von 6,5 erreichen (keine Einzelnote unter 5,5). 

Disziplinspezifische Reitabzeichen 

Die disziplinspezifischen Abzeichen beginnen erst beim DRA III – dennoch kann aufgrund von Dispens beim DRA IV auf das Springen verzichtet werden. Voraussetzung ist ein zeitgerecht gestellter, formloser Antrag an die jeweilige Landeskommission mit einem fachärztlichen Attest, wobei der größte Teil der gestellten Dispensanträge abgelehnt werden (zumeist ist das Nicht-Springen-Wollen eine „Kopfsache“ – weniger eine körperliche Sache). 

Teilnehmer mit Dispens an der Prüfung des DRA IV erhalten nach erfolgreicher Absolvierung des Dressur- und Theorieteiles kein (!) Reitabzeichen, sondern lediglich die Leistungsklasse 6 (LK 6) für den Turniersport zugeteilt. 

Beim DRA III (Dressur) – disziplinspezifisch – wird in der Teilprüfung Reiten eine Dressuraufgabe Klasse L auf Trense gemäß Aufgabenheft verlangt. Als zusätzliche Aufgabe ist das Reiten im leichten Sitz nach Weisung der Richter im Außengelände im Trab und Galopp zu überprüfen. 

Das DRA III (Springen) – disziplinspezifisch – umfasst eine Stilspringprüfung mit Standardanforderungen der Klasse L gemäß LPO. Als zweite reiterliche Aufgabe ist das Reiten von Elementen der Dressurausbildung von Springprüfungen sowie das Reiten im Außengelände zu beurteilen. 

Weitere disziplinspezifische Abzeichen sind die DRA II (Dressur), DRA II (Springen), DRA I (Dressur) und DRA I (Springen) – hinsichtlich dieser Abzeichen wird hier auf weitere Ausführungen verzichtet. 

Die Altersbegrenzung bei den Spezialabzeichen wurde komplett herausgenommen. 

Longierabzeichen 

Durch die Neueinführung des Deutschen Longierabzeichens in Silber (DLA II), finden sich Änderungen in den DLA IV und III. 

Zur Prüfung zum kleinen Longierabzeichen (DLA IV) ist fachgerechtes Longieren von ausgebildeten Pferden in den 3 Grundgangarten gefragt, wobei hier das Handling des Longenführers im Vordergrund steht. Übergänge Schritt – Trab und Trab – Galopp sollen gezeigt werden. 

Die nachfolgend aufgeführten Aspekte werden geprüft: Einwirkung auf das Pferd, Sicherheit im Umgang mit den Hilfen, Gehorsam, Takt und Losgelassenheit des Pferdes, weiche Verbindung zwischen Longenführerhand und Pferdemaul, Sicherheit in der Verwendung der Hilfszügel, Handwechsel, Erkennen des korrekten Galopps (nicht erkannter oder nicht korrigierter Außengalopp/Kreuzgalopp führt zum Nichtbestehen), Reflexion des eigenen Longierens und Erkennen sichtbarer Anhalts- und Ansatzpunkte für die weitere Arbeit. 

Das Longieren kann nach einem festen Leitfaden erfolgen oder aber situativ, individuell im Dialog Ausbilder – Prüfling – Richter. 

Der theoretische Teil umfasst Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Longier- und Reitlehre sowie Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes. 

Zur Prüfung zum DLA III ist das Innehaben des DLA IV ab 2006 Zulassungsvoraussetzung. 

Das Deutsche Longierabzeichen der Klasse III (Bronze) kann in zwei unterschiedliche Formen durchgeführt werden: Longieren nach einem festgelegten Leitfaden (Aufgabe) oder alternativ nach Absprache mit den Richtern: a) Heranführen von jüngeren Pferden an die Longenarbeit, Arbeit an der Longe mit einem jüngeren Pferd in allen drei Grundgangarten dabei Übergänge zwischen Schritt – Trab und Trab – Galopp sowie einem entsprechend ausgebildeten Pferd über zwei Gangarten und Verstärkungen in Trab und Galopp einschließlich Handwechsel, Arbeit und Korrektur von ausgebildeten Pferden (Ausbildungsziel und Korrektur werden mit dem Pferd vorgestellt), b) Kenntnis über einfache Grundübungen und Techniken beim Einsatz der Doppellonge. Auf Verlangen der Richter kann Pferdewechsel vorgenommen werden. 

Der theoretische Teil umfasst Kenntnisse auf dem Gebiet der Longier- und Reitlehre sowie Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und erweiterte Kenntnisse der Pferdehaltung und Veterinärkunde. 

In beiden Teilprüfungen muss der Bewerber mindestens die Note 5,5 erlangen. 

Beim Deutschen Longierabzeichen Klasse II (Silber) sind folgende Aufgabenstellungen nach Weisung der Richter zu absolvieren: a) Doppellongenarbeit sowie Arbeit am langen Zügel, b) Longieren gemäß Richtlinien für Reiten und Fahren Band VI. Es ist exemplarisch ein Ausschnitt einer Trainingseinheit des Pferdes an der Doppellonge sowie bei der Langzügelarbeit mit den Lösungs-/Arbeits- und Entspannungsphasen zu zeigen. 

Im theoretischen Teil wird der Bewerber entsprechend den Anforderungen der Klasse L geprüft. 

In beiden Teilprüfungen muss der Bewerber mindestens die Note 6,5 erlangen. 

Sonstiges: 

Haben Prüfungsteilnehmer bereits vor der Einführung des Basispass Pferdekunde ein Abzeichen (Ausnahme: Motivationsabzeichen) abgelegt, so benötigen sie im Rahmen der Besitzstandswahrung für die weitere Abzeichenprüfung keinen Basispass Pferdekunde. 

Im Rahmen der Besitzstandswahrung gilt für das in den 80er Jahren zu erlangende Jugendreiterabzeichen in Bronze, dass es dem heutigen DRA IV gleichgestellt ist; das ehemalige Jugendreiterabzeichen in Silber ist dem DRA III gleichgestellt. 

Praktische Vorführungen 

Der zweite Teil des Seminars an der Landesreitschule umfasste die praktische Vorführung von Musterprüfungen zum Steckenpferd, Reitnadel, DRA IV, DRA III, DRA II, DRA I sowie zum DLA II. 

Fazit: Ein gut ausgerichtetes, informatives Seminar und insgesamt eine lohnenswerte Teilnahme! 

Nicht verschwiegen werden sollte eine leckere Suppe inklusive Getränk zur Mittagszeit (im Seminarpreis enthalten) sowie Kaffee und Kuchen gegen Entgelt. 

Weitere Seminare in der Landesreitschule unter www.landesreitschule.de

B.N.